Über 50.000 zufriedene Kunden
Welche Förderung gilt für dein Balkonkraftwerk?
Hinweis: Selbst ohne Zuschuss lohnt sich die Investition in ein Balkonkraftwerk – du sparst Stromkosten und leistest gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz.

Informiere dich über aktuelle Förderprogramme für Balkonkraftwerke in deiner Stadt oder Region. Beachte: In manchen Bundesländern muss die Förderung vor Erwerb der Solaranlage beantragt und genehmigt werden.

Bereite alle notwendigen Unterlagen für die Antragsstellung vor. Dazu gehören Nachweise über die geplante Anlage, Kostenvoranschläge und möglicherweise technische Datenblätter. Reiche den Förderantrag bei der zuständigen Behörde oder Institution ein, die das jeweilige Programm verwaltet.

Nach Genehmigung des Antrags kannst du dein Balkonkraftwerk installieren und deinen eigenen Strom produzieren. Reiche anschließend die erforderlichen Nachweise über die ordnungsgemäße Installation und Inbetriebnahme ein, um die Auszahlung der Fördermittel zu erhalten.
Informiere dich über aktuelle Förderprogramme für Balkonkraftwerke in deiner Stadt oder Region. Beachte: In manchen Bundesländern muss die Förderung vor Erwerb der Solaranlage beantragt und genehmigt werden.
Bereite alle notwendigen Unterlagen für die Antragsstellung vor. Dazu gehören Nachweise über die geplante Anlage, Kostenvoranschläge und möglicherweise technische Datenblätter. Reiche den Förderantrag bei der zuständigen Behörde oder Institution ein, die das jeweilige Programm verwaltet.
Nach Genehmigung des Antrags kannst du dein Balkonkraftwerk installieren und deinen eigenen Strom produzieren. Reiche anschließend die erforderlichen Nachweise über die ordnungsgemäße Installation und Inbetriebnahme ein, um die Auszahlung der Fördermittel zu erhalten.



Vor dem Kauf deines Balkonkraftwerks lohnt es sich, einen Blick auf die möglichen Förderungen in deiner Region oder Stadt zu werfen! So wird die Investition noch attraktiver. Ziehe den Schieberegler im Bild nach links, um die Preisänderung zu sehen.

Ohne Förderung

Mit Förderung
Du hast Fragen rund um das Thema Förderungen für Balkonkraftwerke und Mini-PV-Anlagen? Für eine Zusammenstellung der häufig gestellten Fragen schaue gerne bei unseren FAQ vorbei.
Ja, viele Städte, Gemeinden und Bundesländer bieten Förderungen oder Zuschüsse für Balkonkraftwerke an.
Förderungshöhe: meist zwischen 50 € und 500 €, abhängig von Region und Programm
Antrag: direkt bei der Kommune, dem Energieversorger oder über spezielle Online-Portale
Voraussetzungen: Balkonkraftwerk muss die gesetzlichen Vorgaben (max. 800 W Wechselrichterleistung, Anmeldung) erfüllen oft nur für Neuanlagen (keine Nachrüstung) Rechnungskopie oder Nachweis des Kaufs erforderlich
Tipp: Förderprogramme sind häufig zeitlich oder budgetmäßig begrenzt – Antrag frühzeitig stellen.
Ja wir halten alle Bestimmungen ein wodurch jedes unserer Balkonkraftwerke die deutschlandweit geltenden Förderbedingungen erfüllt.
Technische Voraussetzungen und die rechtzeitige Antragstellung sind entscheidend. Die Anlage darf maximal 800 Watt Wechselrichterleistung haben und muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Dein Stromzähler muss ohne Rücklauf arbeiten oder ein digitaler Zähler beim Netzbetreiber beantragt werden. Die Förderung wird regional vergeben, daher ist es wichtig, den Antrag vor dem Kauf einzureichen.
Die Höhe des Zuschusses hängt vom Standort ab und liegt in der Regel zwischen 100 und 500 Euro. Manche Förderprogramme zahlen eine feste Fördersumme pro Solaranlage. Durch die Kombination aus Stromersparnis und Zuschuss amortisiert sich ein Balkonkraftwerk oft bereits nach zwei bis drei Jahren.
Ja, die KfW-Förderkredite können parallel zu regionalen Zuschüssen für Balkonkraftwerke genutzt werden. Das Programm KfW 270 bietet zinsgünstige Kredite für Photovoltaik-Anlagen. Durch die Kombination von KfW-Förderung PV-Anlage und regionaler Balkonkraftwerk-Förderung lassen sich die Investitionskosten reduzieren und die Amortisationszeit verkürzen.
Nein, die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft ist nicht erforderlich. Wichtig sind lediglich die technischen Voraussetzungen der Mini-PV-Anlage sowie die rechtzeitige Antragstellung vor dem Kauf.